Barmenia Zahnzusatzversicherung Berufsunfähigkeit Sterbegeld-Versicherung
Barmenia Zahnzusatzversicherung Berufsunfähigkeit Sterbegeld-Versicherung  
Barmenia Zahnzusatz-Versicherung
  • 85 % für Zahnersatz, Inlays, Implantate,
  • (100 % bei Führung des Bonusheftes möglich - Regelversorgung)
  • Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlungen
  • Professionelle Zahnreinigung.
  • Keine Erstattungshöchstgrenze
  • Kein Aufnahmehöchstalter
  • Beiträge zur Zahnversicherung ansehen

Die Barmenia-Zusatzversicherung bietet viele Vorteile. Sichern Sie sich diese direkt per ONLINE-ABSCHLUSS .

Sie haben fragen zu unserer Zahnzusatzversicherung? Schreiben Sie uns eine eMail an lothar.lepper@barmenia.de oder rufen Sie an. Tel. 02242 - 9336767.

Die gesetzlichen Krankenkassen schrauben ihre Leistungen im Bereich Zahnersatz mehr und mehr zurück. Wenn Sie Ihr strahlendes Lächeln behalten wollen und Ihnen eine gute Rundum-Zahnversorgung wichtig ist, ist die Barmenia Zahnzusatzversicherung für Sie eine gute Wahl. Die Barmenia Zahnzusatzversicherung bietet einen leistungsstarken Tarif. Überzeugen Sie sich selbst.

Zusammen mit dem Zuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie eine Gesamtleistung von mindestens 85 % der erstattungsfähigen Aufwendungen. (das ist in der Regel der Rechnungsbetrag). Das gilt auch, wenn Sie qualitativ hochwertige Lösungen wählen. Sie können Ihre Erstattung aber durch regelmäßige Zahnprophylaxe und führen eines Bonusheftes weiter erhöhen. Somit kann sich der GKV-Zuschuss von 50 % auf 60 % bzw. maximal auf 65% erhöhen. Diese Erhöhung der Kassenleistung wird Ihnen durch die Barmenia nicht als Vorleistung abgezogen, sondern kommt Ihnen in voller Höhe zugute. So können im günstigsten Fall sogar 100 % der Kosten erstattet werden. Zusätzlich fallen folgende Aufwendungen, die nicht unter die Leistungspflicht der GKV fallen, in den Versicherungsschutz. Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen und Aufbissschienen, Fissurenversiegelung sowie Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung.

Gebührenordnung: Erstattet werden die Gebühren bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Zahntechnische Leistungen werden bis zu den ortsüblichen Preisen erstattet.