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Zahnbehandlung
Tarif PROPHY

Für alle die Wert auf attraktive Zähne legen und für die Zahnersatz auf Grund des Alters oder dem Zustand Ihrer Zähne kein Thema ist.


Die Vorbeugende Erhaltung der Zähne wird immer wichtiger. Nicht nur das Sie so oft erhebliche Kosten durch Zahnersatz vermeiden. Gesunde Zähne fördern nun mal Wohlbefinden und sind ein Zeichen von Vitalität und Gesundheit.


Mit einer konsequenten und sorgfältigen Zahnpflege legen Sie den Grundstein für schöne und gesunde Zähne.


Aber selbst die beste Zahnpflege reicht manchmal nicht aus um alle Bakterien und alle Zahnbeläge – besonders aus den Zahnzwischenräumen – zu beseitigen. Hier helfen nur entsprechende Prophylaxemaßnahmen und professionelle Zahnreinigung. Leider werden diese Behandlungen durch die Gesetzlichen Krankenkassen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht mehr übernommen. Hierzu gehören auch Leistungen wie Kunststofffüllungen, Inlays, (Im Labor gefertigte Füllungen) Parodontosebehandlungen und einige Wurzelbehandlungen.


Hier hilft der Zahnerhalttarif PROPHY der Barmenia. Er sorgt dafür das Sie nicht auf den Kosten der Zahnerhaltenden Maßnahmen sitzen bleiben.


Leistungen

100 % Erstattung für Kunststofffüllungen (abzüglich der Vorleistungen der GKV oder anderer Barmenia Tarife)
100 % Erstattung für Inlays
100 % Erstattung für Wurzelbehandlungen (für die keine Leistungspflicht der GKV besteht)
100 % Erstattung für Parodontosebehandlungen (für die keine Leistungspflicht der GKV besteht, bei Kieferorthopädie bzw. Vorleistung der GKV entfällt eine Erstattung)
100 % Erstattung der Kosten für Knirscherschienen (für die keine Leistungspflicht der GKV besteht)
100 % Erstattung bei Zahnprophylaxemaßnahmen (z. B. Zahnreinigung) bis zu 60,00 EUR je Kalenderjahr
100 % Erstattung für Akupunktur zur Schmerztherapie und Anästhesie, die bei den vorgenannten Leistungen eingesetzt werden.
  • Kein Aufnahmehöchstalter
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Keine Wartezeiten (gilt nicht für bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen)
  • Die Leistungen sind in den ersten vier Kalenderjahren wie folgt begrenzt. Im ersten Kalenderjahr zusammen maximal 250,00 EUR, in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 500,00 EUR, in den ersten drei Kalenderjahren zusammen maximal 750,00 EUR und in den ersten vier Kalenderjahren zusammen maximal 1000,00 EUR.

Die Begrenzungen entfallen, wenn der Versicherungsfall nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.


Beiträge zur Zahnerhaltversicherung ansehen:

Tarifliches Eintrittsalter Mann Frau
00 - 14 Jahre 4,90 EUR 4,90 EUR
15 - 21 Jahre 4,90 EUR 4,90 EUR
21 - 35 Jahre 9,90 EUR 9,90 EUR
36 - 50 Jahre 9,00 EUR 9,90 EUR
ab 51 Jahre

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