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Beiträge:
Monatliche Raten der Tarifbeiträge in EUR
(Tarif S – Krankenhauszusatz-Versicherung)
Hinweise zur Ermittlung des tariflichen Eintrittsalters. Als tarifliches Eintrittsalter gilt bei Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben (Erwachsene) (Tarif S) der Unterschied zwischen dem Jahr des Versicherungsbeginns und dem Jahr der Geburt. Der Beitrag für Kinder (0-14 bzw. 14-21 Jahre) gilt für alle Tarife bis zum Ende des Monats, in dem sie das 14. bzw. 21. Lebensjahr vollenden.
