Ja, dass ist für die Beitragsstabilität, auch in Ihrem Sinne, unerlässlich. Die Summenbegrenzung in den ersten fünf Jahren sieht wie folgt aus:
Im ersten Kalenderjahr maximal 1000,00 EUR
In den ersten zwei Kalenderjahren zusammen maximal 2000,00 EUR
In den ersten drei Kalenderjahren zusammen maximal 3000,00 EUR
In den ersten vier Kalenderjahren zusammen maximal 4000,00 EUR
In den ersten fünf Kalenderjahren zusammen maximal 5000,00 EUR
Diese Begrenzungen entfallen, wenn der Versicherungsfall nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Im Tarif ZG Plus werden für Zahnersatz, Implantate und Inlays zusammen mit den Vorleistungen der Gesetzlichen Krankenkasse, 85 % der erstattungsfähigen Aufwendungen erstattet. (Das ist in der Regel der Rechnungsbetrag) Bekommt der Patient auf Grund regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen einen höheren Festzuschuss von 10 % oder 15 % Punkten über den 50%igen Festzuschuss hinaus, wird dieser nicht als Vorleistung der GKV abgezogen. Mitversichert sind Kunststofffüllungen, (Wurzelbehandlungen, Paodontosebehandlungen und Aufbissschienen wenn die GKV hierfür keine Leistungen erbringt) sowie Prophylaxemaßnahmen wie z.B. Fissurenversiegelung und professionelle Zahnreinigung,