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Fragen & Antworten zur Zahnzusatz-Versicherung


Wer kann versichert werden?
Nach Tarif ZG Plus können Personen versichert werden, die Versicherte einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind.
Warum ist eine Zusatzversicherung zur Gesetzlichen Krankenversicherung so wichtig?
Bei Zahnersatz (Prothesen, Stiftzähnen, Brücken, Kronen und Implantaten) sowie Inlays ist die Gefahr, auf hohen Zuzahlungen sitzen zu bleiben, groß.
Werden die Kosten für Verblendungen gezahlt?
Ja, jedoch nicht für Zähne im hinteren Bereich (Zahn 7 und 8), da hierfür keine medizinische Notwendigkeit besteht.
Bis zu welcher Höhe werden die Honorare für Zahnärzte erstattet?
Bis zu den Höchstsätzen der deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Bis zu welcher Höhe werden Material- und Laborkosten übernommen?
Bis zu den ortsüblichen Preisen.
Was ist, wenn zustehende Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht in Anspruch genommen werden?
Selbstverständlich erstattet die Barmenia auch dann Leistungen. So werden bei Zahnersatz 40 % und bei Inlays 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als Vorleistung der GKV abgezogen.
Muss ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden?
Ja, ein Heil- und Kostenplan muss vor Behandlungsbeginn vorgelegt werden, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen 1.000,00 € übersteigen. Bei Nichtvorlage wird der 1.000,00 € übersteigende Teil vorab um 50% gekürzt.
Gibt es Beitragszuschläge für fehlende Zähne?
Nein, allerdings sind die Leistungen für Zahnersatz im Tarif ZG Plus bei zwei und drei fehlenden Zähnen in den ersten drei Jahren ab Versicherungsbeginn begrenzt. (Abweichende Staffel)
Werden die Leistungen grundsätzlich in den ersten Versicherungsjahren begrenzt? (Zahnstaffel)
Ja, dass ist für die Beitragsstabilität, auch in Ihrem Sinne, unerlässlich. Die Summenbegrenzung in den ersten fünf Jahren sieht wie folgt aus:
Im ersten Kalenderjahr maximal 1000,00 EUR
In den ersten zwei Kalenderjahren zusammen maximal 2000,00 EUR
In den ersten drei Kalenderjahren zusammen maximal 3000,00 EUR
In den ersten vier Kalenderjahren zusammen maximal 4000,00 EUR
In den ersten fünf Kalenderjahren zusammen maximal 5000,00 EUR
Diese Begrenzungen entfallen, wenn der Versicherungsfall nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Welche Leistungen werden nach Tarif ZG Plus erstattet?
Im Tarif ZG Plus werden für Zahnersatz, Implantate und Inlays zusammen mit den Vorleistungen der Gesetzlichen Krankenkasse, 85 % der erstattungsfähigen Aufwendungen erstattet. (Das ist in der Regel der Rechnungsbetrag) Bekommt der Patient auf Grund regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen einen höheren Festzuschuss von 10 % oder 15 % Punkten über den 50%igen Festzuschuss hinaus, wird dieser nicht als Vorleistung der GKV abgezogen. Mitversichert sind Kunststofffüllungen, (Wurzelbehandlungen, Paodontosebehandlungen und Aufbissschienen wenn die GKV hierfür keine Leistungen erbringt) sowie Prophylaxemaßnahmen wie z.B. Fissurenversiegelung und professionelle Zahnreinigung,
Welche Leistungen werden nach Tarif ZG Plus erstattet?
Im Tarif ZG Plus werden für Zahnersatz, Implantate und Inlays zusammen mit den Vorleistungen der Gesetzlichen Krankenkasse, 85 % der erstattungsfähigen Aufwendungen erstattet. (Das ist in der Regel der Rechnungsbetrag) Bekommt der Patient auf Grund regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen einen höheren Festzuschuss von 10 % oder 15 % Punkten über den 50%igen Festzuschuss hinaus, wird dieser nicht als Vorleistung der GKV abgezogen. Mitversichert sind Kunststofffüllungen, (Wurzelbehandlungen, Paodontosebehandlungen und Aufbissschienen wenn die GKV hierfür keine Leistungen erbringt) sowie Prophylaxemaßnahmen wie z.B. Fissurenversiegelung und professionelle Zahnreinigung.
Wird die Anzahl der Implantate im Tarif ZG Plus je Person im Kiefer begrenzt?
Nein.
Werden die Kosten für Kieferorthopädie erstattet?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel bei kieferorthopädischer Behandlung für Patienten, die bei Beginn der Behandlung das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 80% der Kosten. Bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung werden dann die restlichen 20 % erstattet. Einzelheiten sind in den Kfo-Richtlinen der GKV festgelegt.
Kann der Tarif ZG Plus alleine abgeschlossen werden?
Ja.
Müssen Wartezeiten abgeleistet werden?
Ja, die besonderen Wartezeiten für Zahnbehandlung und Zahnersatz betragen 8 Monate. Die Wartezeiten können erlassen werden, wenn ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird.