Pflegebedürftig sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen täglich der Hilfe bedürfen (Pflegestufe I – täglich 1,5 Stunden)
mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen (Pflegestufe II – täglich 3 Stunden)
täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen (Pflegestufe III – täglich 5 Stunden) und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.