Alle Personen, mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, für die nicht bereits eine Einstufung in eine Pflegeversicherung erfolgt ist, beantragt wurde oder für die bereits eine Versicherung auf ihr Leben von der Barmenia oder einem anderen Versicherer abgelehnt wurde. Das gilt für Personen bis zu einem Eintrittsalter von bis zu 75 Jahren.